Vorweg einige Begriffe, die sich auch regelmäßig in Schadensgutachten bei Totalschäden befinden:
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- Reparaturkosten
- Wertminderung
- Restwert
- Wiederbeschaffungswert
- Wiederbeschaffungsaufwand (= Differenz zwischen Wiederbeschaffungswert und Restwert)
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Totalschaden
Ein Totalschaden liegt nach der Rechtssprechung vor, wenn die Reparaturkosten höher sind als der Wiederbeschaffungsaufwand. In diesen Fällen erfolgt regelmäßig eine Abrechnung auf Totalschadensbasis; mithin eine Regulierung des Wiederbeschaffungsaufwandes. Verglichen werden jeweils die Bruttobeträge.
Ersatz der Reparaturkosten
Es gibt eben doch Ausnahmen, die den Geschädigten in den Genuss der Reparaturkosten kommen lassen:
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Der Fahrzeugschaden (Reparaturkosten + Wertminderung) ist zwar kleiner als der Wiederbeschaffungswert, aber größer als der Wiederbeschaffungsaufwand (Wiederbeschaffungswert abzgl. Restwert)
In diesen Fällen liegt zwar ein wirtschaftlicher Totalschaden vor, aber die Rechtssprechung gewährt einen Anspruch auf Ersatz der Reparaturkosten bis zum Wiederbeschaffungswert, wenn
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- der Geschädigte das Fahrzeug für mindestens 6 Monate weiternutzt.
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Mehr braucht’s nicht! Das Fahrzeug muss in dieser Fallkonstellation noch nicht einmal repariert werden. Ggfls. muss das Fahrzeug für die Weiternutzung in einen verkehrssicheren Zustand gebracht werden.
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Die „130%-Regel“: Der Fahrzeugschaden liegt über dem Wiederbeschaffungswert, aber innerhalb der sog. 130%-Grenze.
Liegen die vom Gutachter prognostizierten Reparaturkosten innerhalb von 130% des Wiederbeschaffungswertes, besteht trotz Vorliegen eines Totalschadens ein Anspruch auf Ersatz der Reparaturkosten, wenn die Reparatur
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- sach- und fachgerecht
- vollständig (keine Teilreparatur)
- nach den Vorgaben des Gutachters erfolgt
- Weiternutzungspflicht des Fahrzeuges von 6 Monaten
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Die umfassende Reparatur nach Gutsachten muss in dieser Konstellation allerdings nachgewiesen werden. Der Schädigen muss die vollen Reparaturkosten übrigens sofort regulieren und nicht erst nach 6 Monaten.
Der Beitrag stellt keine umfassende Rechtsberatung dar. Das Thema ist weitaus komplexer: z.B. Ersatz Mehrwertsteuer, Reparatur mit Ersatzteilen etc.
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