Sie wurden unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt und haben von Ihrem Unfallgegner sämtliche Versicherungsdaten bekommen. Warten Sie nicht ab, bis sich die Versicherung bei Ihnen meldet – das wird sie gegebenenfalls nie tun, da der Unfallgegner erstmal nicht verpflichtet ist, den Schaden seiner Versicherung zu melden. Und selbst dann muss sich diese nicht mit Ihnen…
Jahr für Jahr fahren tausende Urlauber mit ihrem Fahrzeug ins Ausland und auch hier bleibt es oft nicht aus, dass man im Ausland unverschuldet in einem Verkehrsunfall verwickelt wird. So wird dann das Fahrzeug nach Deutschland verbracht, ein Sachverständigengutachten zur Schadenschätzung eingeholt, eine Werkstatt mit der Reparatur beauftragt und während der Reparaturdauer ein Mietfahrzeug genommen…