Der Geschädigte eines Verkehrsunfalles hat die Entscheidung, ob er „konkret“ oder „fiktiv“ mit der Schädigerseite abrechnet. Bei einer konkreten Abrechnung wird das Fahrzeug instandgesetzt und der Rechnungsbetrag gefordert – bei einer fiktiven Abrechnung lässt sich der Geschädigte den Geldbetrag für die Instandsetzung nach Gutachten ausbezahlen. Letztendlich ist der Geschädigte bei der Verwendung des Schadensbetrages frei….
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